Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.10.1976

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1654
BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75 (https://dejure.org/1976,1654)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1976 - IV ZR 149/75 (https://dejure.org/1976,1654)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 149/75 (https://dejure.org/1976,1654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Nachweismaklers auf Provision - Kostenpflichtige Vorschaltung eines Vermittlungsmaklers - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Nachweismaklervertrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen der Nachweistätigkeit des Maklers und dem Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Nachweistätigkeit und Vertragsabschluss

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 41
  • MDR 1977, 209
  • DB 1976, 2458
  • JZ 1977, 267
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75
    Das Oberlandesgericht verkennt nicht, daß sich der Schluß auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Vertragsschluß von selbst ergibt, wenn feststeht, daß der Makler die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages nachgewiesen hat und daß nachher der Vertrag abgeschlossen worden ist (BGH LM BGB § 652 Nr. 40 = NJW 1971, 1133).
  • BGH, 02.04.1969 - IV ZR 781/68

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Annahme eines Nachweismaklervertrags

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75
    Es ist daher, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, grundsätzlich belanglos, wenn der Makler darüber hinaus für den Käufer eine vermittelnde Tätigkeit nicht entfalten kann, weil der Verkäufer dafür einem anderen Makler einen Alleinauftrag erteilt hat (BGH LM BGB § 652 Nr. 29 = MDR 1969, 645).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 18 U 111/13

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Tätigkeit des

    Wie der BGH (Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 149/75 - NJW 1977, S. 41) entschieden hat, wird der Anspruch eines Nachweismaklers auf Provision grundsätzlich nicht dadurch gehindert oder beseitigt, dass der Auftraggeber, um zum Vertragsschluss zu gelangen, sich der Dienste eines für den Vertragsgegner auftretenden Vermittlungsmaklers bedienen und diesem deswegen Provision zahlen muss.

    Die Maßstäbe, unter denen von einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs bei der Einschaltung eines zweiten Maklers auszugehen ist, sind bereits höchstrichterlich konkretisiert worden (u.a. BGH NJW 1977, S. 41).

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

    Die Tätigkeit des Nachweismaklers erschöpft sich im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsschluß (BGH LM BGB § 652 Nr. 9 = NJW 1962, 2099; Nr. 58 = WM 1976, 1313 = NJW 1977, 41 = MDR 1977, 209 = JZ 1977, 267).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Ob und wann das Verschaffen früherer oder zusätzlicher Kenntnisse über das zu erwerbende Objekt noch in maßgeblicher Weise gewirkt hat, ist zwar eine Frage des Einzelfalles; jedoch ist immer eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung zu fordern (BGH Urteil vom 11.03.1970 - IV ZR 803/68 - WM 1970, 855; die Formulierung "nicht ... gänzlich ungeeignet" unter I a.E. im Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 149/75 - LM BGB § 652 Nr. 58 = WM 1976, 1313, 1314 steht dem nicht entgegen, da sie ersichtlich dem damaligen Berufungsurteil entnommen ist und dessen Widerlegung dienen soll).
  • KG, 01.12.1981 - 6 U 1906/81

    Hausratversicherer ist bei vorsätzlicher Täuschung durch einen

    Dabei brauchte nicht entschieden zu werden, wer für die Kausalität zwischen der arglistigen Täuschung des Klägers und der Annahme seines Antrages auf Hausratversicherung durch die Beklagte von beiden Parteien beweispflichtig war, nämlich die Beklagte als Getäuschte und Anfechtende für die Ursächlichkeit (vgl. BGH NJW 1957, 988 f; 1958, 177; 1968, 2139), oder der Kläger als Täuschender und Anfechtungsgegner für die mangelnde Ursächlichkeit, d.h. gegen eine Ursächlichkeit seines Verhaltens (vgl. BGH NJW 1977, 41, 42; Heinrichs in Palandt, BGB 40. Aufl. Vorbem. vor § 249 Anm. 8c dd), denn der Kläger ging nach seiner Berufungsbegründung selbst davon aus, daß die Beklagte den Versicherungsvertrag bei Kenntnis des Vorschadens nicht antragsgemäß, sondern allenfalls mit Auflagen angenommen hätte.
  • OLG München, 06.05.1992 - 30 U 961/91

    Nachweis der "Gelegenheit zum Abschluß des Vertrags" genügt der Nachweis einer

    Die Tätigkeit der Klägerin als Nachweismaklerin hat sich im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluß erschöpft (vgl. hierzu BGH NJW 1977, 41/42).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74   

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https://dejure.org/1976,1398
BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74 (https://dejure.org/1976,1398)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1976 - II ZR 204/74 (https://dejure.org/1976,1398)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1976 - II ZR 204/74 (https://dejure.org/1976,1398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch eine Erbschaft - Abschluss einer Tantiemenregelung eines Gesellschafters - Missbrauch eines Stimmrechts durch eine Mehrheitsgesellschafterin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bezüge des Geschäftsführers, Erstreben von Sondervorteilen, Inhaltliche Mängel, Sondervorteile, Sondervorteile nach § 243 Abs. 2 AktG analog, Tantiemevereinbarungen, Treuepflicht und Sondervorteile, Umsatzabhängige Tantieme, Vergütung der Geschäftsführer

Papierfundstellen

  • WM 1976, 1226
  • DB 1977, 85
  • JZ 1977, 267
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 22/72

    Beschränkung der Klagegründe nach § 767 Abs. 3 ZPO

    Auszug aus BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74
    Denn sie widersprechen dem schriftsätzlichen Vorbringen des Klägers, das nach dem Urteilstatbestand in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluß vom 8. Januar 1975 Gegenstand der mündlichen Verhandlung war (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.5.73 - II ZR 22/72, WM 1973, 778 zu II 1 c).
  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69

    Veräußerung eines Handelsgeschäft - Registerrechtliche Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74
    Dabei geht es zutreffend davon aus, daß bloße Zweifel an der Zweckmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der sich aber immerhin noch im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren gehalten hat, die Anfechtbarkeit nicht zu begründen vermögen (vgl. Urt. d. Sen. v. 25.5.70 - II ZR 155/69, WM 1970, 1165 u. v. 14.2.74 - II ZR 76/72, LM GmbHG § 29 Nr. 3 = WM 1974, 392).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZR 76/72

    Grundsätze der Gewinnverwendung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung -

    Auszug aus BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74
    Dabei geht es zutreffend davon aus, daß bloße Zweifel an der Zweckmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der sich aber immerhin noch im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren gehalten hat, die Anfechtbarkeit nicht zu begründen vermögen (vgl. Urt. d. Sen. v. 25.5.70 - II ZR 155/69, WM 1970, 1165 u. v. 14.2.74 - II ZR 76/72, LM GmbHG § 29 Nr. 3 = WM 1974, 392).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91

    Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und abgetretene

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es grundsätzlich zulässig ist, einem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Anspruch auf eine gewinnunabhängige Tantieme einzuräumen (vgl. Sen.Urt. v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226).
  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89

    Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter

    Hiernach ist es unzulässig, einem Gesellschafter einen durch keine entsprechende Gegenleistung gedeckten Vermögensvorteil zuzuwenden, wenn den anderen Gesellschaftern nicht ein ebensolcher Vorteil eingeräumt wird (vgl. Sen. Urteile v. 15. Mai 1972 - II ZR 70/70, WM 1972, 931, 933 und v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226, 1227).

    Wie der Senat in dem oben erwähnten Urteil vom 4. Oktober 1976 (a.a.O. S. 1228) ausgeführt hat, ist eine umfassende Würdigung aller Umstände erforderlich; zu ihnen gehören insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers sowie Umfang und Bedeutung seiner Tätigkeit.

  • OLG Brandenburg, 05.01.2017 - 6 U 21/14

    GmbH: Stimmverbot eines Gesellschafters bei einem Rechtsgeschäft zwischen der

    Sie müssen es grundsätzlich hinnehmen, dass eine Maßnahme beschlossen wird, auch wenn einer von ihnen nach eigener Beurteilung der Dinge nicht zuzustimmen zu können glaubt, oder auch wenn ihnen die zur Beschlussfassung abgegebene Begründung falsch erscheint (BGH, Urt. v. 4.10.76 - II ZR 204/74, DB 1977, 85 Rn 7, zit. nach juris).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Die Unzulässigkeit der Zusage einer Umsatztantieme an den Geschäftsführer einer GmbH läßt sich aus der aktienrechtlichen Vorschrift jedenfalls nicht entnehmen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Oktober 1976 II ZR 204/74, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1976, 1226).

    Es entspricht daher der herrschenden zivilrechtlichen Auffassung, daß nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit die Vereinbarung einer Umsatztantieme für den Geschäftsführer einer GmbH zulässig ist (vgl. BGH in WM 1976, 1226; Scholz/Schneider, GmbH-Gesetz, 8. Aufl., § 35 Rdnr. 185; Mertens in Hachenburg, GmbH-Gesetz, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 127; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 13. Aufl., Anhang § 6 Rdnr. 32; Fleck, WM 1981, Sonderbeilage 3 S. 7).

  • BGH, 10.03.2003 - II ZR 163/02

    Wirksamkeit einer an den Cash-Flow anknüpfenden Tantiemevereinbarung

    Des weiteren ist die ausdrücklich am Jahresüberschuß gem. § 86 AktG zuzüglich Abschreibungen orientierte Tantieme auch mit einer Umsatztantieme nicht vergleichbar, deren Zulässigkeit zudem im Schrifttum nicht unumstritten war (vgl. Hüffer aaO, § 86 Rdn. 4) und von dem erkennenden Senat selbst im GmbH-Recht nur unter einschränkenden Kautelen bejaht worden ist (Urt. v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2007 - 9 U 35/07

    Angemessenheit der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer noch

    Der von der Gesellschaft gefasste Beschluss ist vielmehr nur dann fehlerhaft, wenn durch ihn die Gesamtbezüge des geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters eine solche Höhe erreicht haben, dass hierin ein Stimmrechtsmissbrauch zu sehen wäre (vgl. BGH WM 1976, 1226, 1227).

    Dabei kommt es nach Lage des Falles darauf an, in umfassender Würdigung aller Umstände wie insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes, Alter, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers sowie Umfang und Bedeutung seiner Tätigkeit zu prüfen, ob die ihm zugebilligten Bezüge einschließlich aller geldwerten Vorteile in einem deutlichen Missverhältnis zu der vergüteten Dienstleistung stehen (vgl. BGH WM 1976, 1226, 1228; BGH NJW 1990, 2625 f.).

  • LG Bonn, 04.11.2004 - 14 O 211/02

    Angemessene Vergütung des GmbH-Geschäftsführers (-Gesellschafters); Treuepflicht;

    Es ist unzulässig, einem Gesellschafter einen durch keine entsprechende Gegenleistung gedeckten Vermögensvorteil zuzuwenden, wenn den anderen Gesellschaftern nicht ein ebensolcher Vorteil eingeräumt wird (vgl. BGHZ 111, 224, 227; BGH WM 1972, 931, 933; BGH WM 1976, 1226, 1227).

    Zur Beurteilung der Angemessenheit ist eine umfassende Würdigung aller Umstände erforderlich; zu ihnen gehören insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebs, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers sowie Umfang und Bedeutung seiner Tätigkeit (BGH a. a. O., 228; BGH WM 1976, 1226, 1228).

  • OLG München, 29.03.2012 - 23 U 3953/09

    Zulässigkeit der Feststellungsklage: Feststellung der fehlenden Stimmberechtigung

    Erst dies alles zusammen ermöglicht es zu beurteilen, ob die Bezüge einschließlich aller sonstigen geldwerten Vorteile ein angemessenes Entgelt darstellen (BGH, Urteil vom 04.10.1976, II ZR 204/74, WM 1976, 1226, 1228 und Urteil vom 14.05.1990 a.a.O. S. 228).
  • FG Köln, 18.04.1996 - 13 K 6383/93

    VGA bei Umsatztantieme

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